Allgemeine Geschäftbedingungen AGB (General Terms and Conditions)

§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Rainer M. Thurau / Thurau-Harfenmanufaktur und dem Käufer/Auftraggeber gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung beider Parteien.

§ 2. Auftragserteilung / Vertragsabschluss
Bestellungen werden ausschließlich schriftlich angenommen.
Bei Auftragserteilung sind der Harfentyp und eventuelle Sonderwünsche anzugeben.
Der Auftrag zur Herstellung einer Harfe gilt als erteilt und angenommen, wenn eine vereinbarte Anzahlung von 20% des Nettopreises der Harfe vom Auftraggeber an die Thurau-Harfenmanufaktur überwiesen wurde. Ohne Anzahlungen gelten schriftliche Bestellungen nur nach Vereinbarung als erteilt. Ausgenommen von diesen Regelungen sind unter Umständen öffentliche Institutionen, Orchester, etc.

§ 3. Stornierungen
3.1. Stornierung von Aufträgen innerhalb 14 Tage
Nach schriftlicher Auftragserteilung ist eine Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen möglich.
Anzahlungen werden innerhalb dieses Zeitraumes zurückerstattet.
Bei Tätigkeiten, welche innerhalb dieses Zeitraums vor Beginn der Auftragsausführung für den Auftraggeber bereits notwendigen wurden oder von diesem erbeten oder beauftragt wurden (z.B. Recherchen, Vorplanungen, Kosten für Korrespondenz und Kommunikation, etc.) wird eine Aufwandsentschädigung – je nach bereits erbrachtem Aufwand – mit dem Auftragnehmer vereinbart, jedoch nicht unter € 150.
Stornierungen sind nach diesem Zeitraum nicht möglich, ebenso erfolgt keine Rückzahlung der Anzahlung. Der Werksvertrag ist damit rechtsgültig.

3.2. Stornierung von Aufträgen zu einem späteren Zeitpunkt
In Ausnahmefällen und nur mit dem Einverständnis des Auftragnehmers hat der Auftraggeber – z.B. im Falle von Zahlungsunfähigkeit etc. – nach Ablauf von 14 Tagen ab Auftragserteilung die Möglichkeit, bis zur Beendigung der Auftragsausführung einen Ersatzkunden zu finden. Dieser fungiert dann als neuer Auftraggeber und übernimmt die damit verbundenen rechtlichen Verpflichtungen des ursprünglichen Auftraggebers. Erst in diesem Falle ist der ursprüngliche Auftraggeber rechtlich von der Abnahme und Zahlung des Produkts entbunden.

3.3. Rücktritt vom Vertrag durch die Thurau-Harfenmanufaktur
Die Thurau-Harfenmanufaktur verpflichtet sich, den Auftrag des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern übernimmt die Thurau-Harfenmanufaktur keine Haftung und ist jederzeit zum Rücktritt berechtigt.

Die Thurau-Harfenmanufaktur kann ebenfalls vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Käufer nachweisbar falsche Angaben über seine Person gemacht hat, seine Vermögensverhältnisse falsch angegeben hat oder andere zum Rücktritt vertretbare Gründe vorliegen.

§ 4. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge für Sonderanfertigungen oder Reparaturen werden nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers erstellt.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
Der Endpreis des Arbeitsaufwandes und des Materials ist erst nach Beendigung der Arbeiten festzustellen. Eine Überschreitung der veranschlagten Kosten wird jedoch im Endpreis auf einen maximalen Aufschlag von 15% beschränkt.
Abweichend davon:
Werden während einer Restaurierung oder Reparatur weitere kostenaufwändige Mängel etc. festgestellt, welche nur während der bereits begonnenen Arbeiten am Instrument des Auftraggebers festgestellt werden konnten (z.B. nach Zerlegung einer Harfe) , erhält der Auftraggeber vor Fortführung der beauftragten Arbeiten eine schriftliche Mitteilung mit Grund und Angaben eventuell zusätzlich anfallenden Kosten. Entscheidet sich der Auftraggeber gegen die Durchführung auch dieser Arbeiten, ist der Auftragnehmer für die Folgeschäden, welche aus dieser Nichtbearbeitung entstehen, nicht haftbar.

Kostenvoranschläge werden kostenlos erstellt solange sie einen angemessenen Zeitaufwand zur Bearbeitung nicht überschreiten.
Wünscht ein potentielle Auftraggeber einen sehr detaillierten und umfangreichen Kostenvoranschlag z.B. bzgl. der Restaurierung einer historischen Pedalharfe, so wird der Auftraggeber vor Erstellung des Kostenvoranschlages darüber in Kenntnis gesetzt, das dieser Kostenvoranschlag je nach Aufwand nicht kostenlos erfolgt und als erbrachte Leistung gilt und nach Absprache in Rechnung gestellt wird.

§ 5. Herstellungspreis
5.1. Die Preise für Neuanfertigungen in der jeweils gültigen Preislisten zum Zeitpunkt der Fertig- und Rechnungsstellung sowie die vereinbarten Preise bei Sonderanfertigungen verstehen sich ab Werkstatt Wiesbaden zuzüglich Versandkosten, Verpackung und zuzüglich der, in Deutschland geltenden Mehrwertsteuer.
Für Auftraggeber aus Nicht-EU-Staaten werden keine deutsche Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Ausfuhrerklärungen etc. müssen in diesem Falle als Kopie vorgelegt werden. Aufgrund der langen Wartezeiten für handgefertigte Harfen können zum Zeitpunkt der Fertig- und Rechnungsstellung andere Preise gültig sein welche veränderte ökonomische Bedingungen während der Herstellungszeit berücksichtigen. In der Regel sind diese Preise als Herstellungspreis zum Zeitpunkt der Fertigstellung gültig. Im Falle stark veränderten Lieferzeiten durch veränderte Auftragssituationen und anderen unvorhersehbaren Gegebenheiten, gilt jedoch als vereinbart, dass der Rechnungsbetrag zum Zeitpunkt der Fertigstellung lediglich maximal 10% über dem Preis zum Zeitpunkt der Auftragserteilung

§ 6. Zahlungen
6.1. Neuanfertigungen:
Der Auftraggeber erhält eine Rechnung mit der Bitte um Leistung einer Anzahlung (s. Auftragserteilung). Erst mit Eingang dieses Betrags gilt der Auftrag als erteilt und angenommen.
Nach Fertigstellung des Instrumentes erhält der Auftraggeber eine End-Rechnung mit Verrechnung der Anzahlung.
Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig. Die Lieferung oder persönliche Übergabe eines Produkts oder einer Restaurierung / Reparatur erfolgt – ohne Ausnahme – erst nach vollständiger Bezahlung des Restbetrages.

6.2. Reparaturen/Restaurierungen:
Nach einer durchgeführten Reparatur/Restaurierung erhält der Auftraggeber eine Endrechnung welche innerhalb von 10 Tagen zu begleichen ist.
Von der Zahlungsverpflichtung unabhängig ist der Zeitpunkt an welchem der Auftraggeber sein Instrument in Empfang nimmt:
a.
Ist eine persönliche Abholung durch den Auftraggeber oder der Versand des Instrumentes an den Auftraggeber unmittelbar nach Beendigung der Auftragsarbeit nicht möglich, ist der Auftraggeber von seiner Pflicht zur umgehenden Zahlung der, von der Thurau-Harfenmanufaktur erbrachten und in Rechnung gestellten Leistungen nicht entbunden.
b.
Der Auftraggeber hat nicht das Recht weder eine zeitlich begrenzte noch eine zeitlich unbegrenzte Zahlungsverzögerung einzuleiten mit der Forderung, er wolle vor Bezahlung der Leistungen erst die Qualität dieser Leistungen begutachten. (s.auch 2.3.)

Eine beauftragte Leistung ist ausnahmslos in dem Moment zur Bezahlung fällig, wenn sie von der Thurau-Harfenmanfaktur erbracht und in Rechnung gestellt worden ist.

Die Lieferung einer Restaurierung / Reparatur erfolgt – ohne Ausnahme – erst nach vollständiger Bezahlung des Restbetrages.

§ 7 Zahlungsverzug
Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist die Thurau-Harfenmanufaktur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem von der europäischen Zentralbank bekanntgegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls der Thurau-Harfenmanufaktur ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die Thurau-Harfenmanufaktur berechtigt, diesen geltend zu machen.

§ 8 Lieferzeiten
8.1.Die Lieferzeit beginnt mit Eingang der Anzahlung. Der Auftragnehmer bemüht sich um die Einhaltung des angegebenen Liefertermins.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, im Falle von Krankheit, nicht vorhersehbaren Ereignissen höherer Gewalt, Eingang von Dringlichkeitsreparaturen, etc. sowie bei Problemen der Materialbeschaffung, den Liefertermin zu verschieben. 8.2. Lieferzeitangaben sind unverbindlich.
8.3.Der Auftraggeber kann keine Schadensansprüche geltend machen bzgl. Konzertverträge für Konzerte mit dem, zur Herstellung beauftragten Instrument wenn zum Zeitpunkt solcher Vertragsabschlüsse der Auftragnehmer keine konkreten Fertigstellungstermin gegeben hat bzw. geben konnte. Der Auftraggeber trägt in diesem Falle die alleinige Verantwortung für entgangene Konzerte.

§ 9 Lieferung
Die Übergabe des hergestellten Instrumentes etc. erfolgt nach Vereinbarung durch persönliche Abholung, durch Lieferung per Fracht oder durch Anlieferung durch den Auftragnehmer. Eine Übergabe erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung durch Vorabüberweisung oder durch Barzahlung bei Übergabe. (s.u. 1. Zahlungen)

§ 10 Kosten anderer Art
Kosten für Lieferungen, Speditierungen, und sämtliche weitere, auch außergewöhnliche Kosten welche dem Auftragnehmer bei der Auftragsannahme und zur Auftragsausführung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber die Gründe für die Entstehung dieser Kosten auf Anfrage nach.

§ 11 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Auftraggeber bestehenden Ansprüche verbleibt im Eigentum der Thurau-Harfenmanufaktur. Dies gilt auch für Ansprüche, welche aus beauftragten Restaurierungen und Reparaturen an Harfen des Auftraggebers entstanden.

§ 12 Garantie
Rainer M. Thurau, Inhaber des Ateliers für Angewandte Kunst / Thurau-Harfenmanufaktur, gewährt folgende Garantien:

Konzertharfen – Thurau: 5 Jahre
Historische Rekonstruktionen – Thurau: 5 Jahre
Konzertharfen anderer Hersteller: 2 Jahre
Historische Rekonstruktionen ‘Student’-Modelle – Thurau: 2 Jahre
Restaurationen historischer Harfen (nur auf, von der Thurau gefertigte Teile*): 2 Jahre
Reparaturen von Konzertharfen aller Art ( * ): 2 Jahre

§ 13 Copyright
Alle eventuell ausgehändigten Skizzen, Unterlagen oder Zeichnungen, die zum Bau oder zum Gebrauch des Instrumentes (z.B. Besaitungslisten) erforderlich sind, sind das geistige Eigentum von Rainer M. Thurau und unterliegen dem gesetzlichen Urheberschutz und dürfen ohne Erlaubnis nicht verwendet oder an Dritte weitergegeben werden.

§ 14 Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden. Es gilt deutsches Recht.

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